fqg Transfer Gesellschaft mbH (Verwaltung)
Volker Podzimek
Beetzseeufer 3
14770 Brandenburg a. d. Havel

Tel. (03381) 796673
Fax. (03381) 796683

E-Mail post [at] fqg-online.de
Internet www.fqg-online.de

Vertragspartner Insolvenzverwalter

Transfergesellschaft als Katalysator und Diener des Verfahrens

  • Reibungsarmut im Verfahrensbestandteil Personal herstellen
  • Mitarbeiterinteressen kompetent wahren
  • dem Verfahrenskomplex dienen
  • Sanierungsvorhaben beschleunigen
  • Transfersozialplan aufstellen
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Verfahren ausgewogen aussteuern

In Insolvenzverfahren werden die Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer durch die Insolvenzordnung gebrochen. Die Folgen sind kollektivrechtliche Auswirkungen auf die erworbenen Anwartschaften infolge der Betriebszugehörigkeit, weil die Insolvenz eine Zwangsverwaltung aus zwingenden Gründen ist. Dies geschieht vorrangig unter dem Gesichtspunkt der Gläubigerbefriedigung im Zusammenhang mit einer eventuellen Sanierung. Dabei kann die Einbeziehung einer Transfergesellschaft entscheidende Vorteile erbringen.

Diese sind

  • die Einvernehmlichkeit der Personalmaßnahmen,
  • das hohe Tempo der Umsetzung,
  • die Einbindung von finanziellen Mitteln der Agentur für Arbeit,
  • die Schonung der Masse,
  • die effiziente Weiterführung des Unternehmens mit Insolvenzplan,
  • die rasche Gestaltung der übertragenen Sanierung nach einem Unternehmenskonzept eines neuen Unternehmers,
  • die schnelle Qualifizierung und Vermittlung der Arbeitnehmer bei einer zwangsweisen Schließung eines insolventen Unternehmens,
  • die Ablösung der unwiderruflichen Freistellung durch den Eintritt in eine Transfergesellschaft,
  • die Übergabe von Aufgabenbereichen an einen kostengünstigen Dritten, die Transfergesellschaft,
  • die Verbindung von Sozialplan in der Insolvenz und zielführende Nachsorge für die Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens.

Der Einsatz einer Transfergesellschaft ist deshalb verbreitet.

 
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